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Abholberechtigung

Eine Abholberechtigung ist erforderlich, wenn jemand anderes ihr Kind aus unserer Einrichtung abholt. Hierfür gibt es ein Formular, welches von Ihnen als Eltern mit den Namen der Personen ausgefüllt wird, die Ihr Kind abholen dürfen. Bei Personen, die noch nicht in unserem Haus bekannt sind, ist es erforderlich, dass diese Person einen Personalausweis oder einen Führerschein als Nachweis dabei hat. Die Abholberechtigung kann jederzeit erteilt und widerrufen werden.

 

Das Formular bekommen sie von den Mitarbeitern beim Aufnahmegespräch.