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Aufsichtspflicht

Eine persönliche Übergabe des Kindes an unsere Mitarbeiter ist immer erforderlich, damit die Aufsichtspflicht an einen Mitarbeiter 

übergeben werden kann. Mit der Übergabe des Kindes übernimmt der Träger/ Leitung/ Mitarbeiter die Verantwortung für ihr Kind

und trägt somit die Aufsichtspflicht.

Bei Feiern bzw. Veranstaltungen auf unserem Gelände, bei denen die Eltern anwesend sind, obliegt die Aufsichtspflicht den Eltern.                Dieses gilt  auch für anwesende Geschwisterkinder.