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Kinderschutzkonzept/Kindeswohlgefährdung

Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ist ein wichtiges und selbstverständliches Thema, dem wir in unserer Arbeit einen hohen Stellenwert geben.

Dies ist unter anderem im BGB $ 1666, im SGB VIII  $ 8a, im Bundeskinderschutzgesetz von 2012, sowie in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 gesetzlich verankert.

Unser Haus hat durch den $ 8a einen gesetzlich definierten Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Hier gibt es klare Handlungsschritte.

 

Gemeinsam mit der Fachberatung für Kindertagesstätten und dem Träger, der Samtgemeinde Thedinghausen haben alle Einrichtungsleitungen ein eigenes Trägerschutzkonzept für alle Häuser entwickelt, in dem diese Handlungsschritte klar definiert sind.