Allergien und Unverträglichkeiten
Die Mitarbeiter in der Einrichtung müssen über Allergien und Unverträglichkeiten des Kindes informiert sein, um die Gesundheit des Kindes zu schützen. Bitte informieren Sie unbedingt die Leitung (z.B. während des Anmeldegespräches) und die Erzieher*innen Ihres Kindes frühzeitig (bei Anmeldung bzw. unverzüglich bei Feststellung), falls Ihr Kind eine Allergie oder eine Unverträglichkeit hat, die in unserer Einrichtung berücksichtigt werden sollte. Die Information durch Sie erfolgt schriftlich durch einen Nachweis des Kinderarztes. Bitte beachten Sie, dass jederzeit das entsprechende Notfallmedikament zur Verfügung stehen muss. Darüber hinaus ist ein schriftlicher Verabreichungshinweis Ihres Kinderarztes notwendig, damit im Notfall alle in der Lage sind, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen
Bei körperlichen Symptomen, die auf eine Allergie oder einer Unverträglichkeit zurückzuführen sind, werden unverzüglich die Erziehungsberechtigten informiert.Falls die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen sind, werden die Mitarbeiter die abholberechtigten Personen kontaktieren. Je nach Einschätzung der Mitarbeiter kann auch der Rettungsdienst in Anspruch genommen werden.