Aufsichtspflicht
Eine persönliche Übergabe des Kindes an unsere Mitarbeiter ist immer erforderlich, damit die Aufsichtspflicht an einen Mitarbeiter
übergeben werden kann. Mit der Übergabe des Kindes übernimmt der Träger/ Leitung/ Mitarbeiter die Verantwortung für ihr Kind
und trägt somit die Aufsichtspflicht.
Bei Feiern bzw. Veranstaltungen auf unserem Gelände, bei denen die Eltern anwesend sind, obliegt die Aufsichtspflicht den Eltern. Dieses gilt auch für anwesende Geschwisterkinder.