Aufnahme in die Kita
Die Aufnahme Ihres Kindes in die Kita sowie die Zuordnung der möglichen Betreuung erfolgt nach den Vorgaben in unserer jeweils gültigen Kindergartensatzung; diese beinhaltet die Entscheidungskriterien.
Wir sind immer bemüht, den Wünschen der Eltern nachzukommen, aber unsere Aufnahmekapazitäten sind leider begrenzt, daher gibt es klare Auswahlkriterien, die die Platzvergabe regeln. Die Zuteilung der Plätze erfolgt über die Samtgemeinde und liegt nicht bei den Kita-Leitungen.