Infektionsschutzgesetz
Beim Aufnahmegespräch (Kindergarten) oder beim Hausbesuch (Krippe) erhalten Sie als Sorgeberechtigte des Kindes eine Belehrung über das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Gemeinschaftseinrichtungen. Mit einer Empfangsbestätigung belegen Sie uns den Erhalt dieser wichtigen Informationen.
Belehrung für Eltern und Sorgeberechtigte gem $ 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG)